Tiny House mit Photovoltaikanlage

Tiny House: Baugenehmigung & weitere Regelungen

Für welche Hausart interessieren Sie sich?
Kostenlose Hausangebote anfordern

Seit einiger Zeit erfreuen sich Tiny Houses einer stetig wachsenden Beliebtheit, und sie ziehen nicht mehr nur leidenschaftliche Camper in ihren Bann. Diese kleinen Wunderwerke der Architektur bieten eine unübertroffene Flexibilität, vor allem dann, wenn sie auf Rädern stehen und mobil sind. Doch die Frage, ob Sie für Ihr Tiny House eine Baugenehmigung benötigen, ist keineswegs zu vernachlässigen. In diesem Artikel beleuchten wir verschiedene Aspekte bei Baugenehmigungen für Tiny Häuser und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Traum vom Wohnen in einem Tiny House sowohl kostengünstig als auch als Luxusvariante umsetzen können.

Rechtliches zum Tiny House

Eine Frage, die bei angehenden Baufamilien, die ihre Wohnfläche reduzieren und ein neues Lebensgefühl durch die Minimierung ihres Besitzes anstreben, häufig auftaucht, ist: Braucht man für ein Tiny Haus eine Baugenehmigung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die rechtliche Einordnung von verschiedenen Faktoren abhängt und diversen Regulierungen unterliegt. Zunächst einmal werden im Wesentlichen kleine Bauwerke in drei Hauptkategorien unterteilt:

  • Das klassische Tiny House auf Rädern, das mobil und ortsunabhängig ist, und somit die Freiheit symbolisiert, die die Bewohner suchen.
  • Mini-, Klein- und Modulhäuser, die verschiedene Formen kleiner Wohnräume repräsentieren und oft aufgrund ihrer Vielseitigkeit und Anpassbarkeit gewählt werden.
  • Containerhäuser, die in der Regel aus umgebauten Frachtcontainern bestehen und auf einem stabilen Fundament ruhen. Diese Häuserform erfreut sich aufgrund ihres innovativen Charakters wachsender Beliebtheit.

Die rechtliche Klassifizierung von Tiny Houses kann zuweilen verwirrend sein und geht damit einher, ob und inwiefern Ihr Tiny House mit einem Fahrzeug verbunden ist und wie es transportiert wird. Hier sind einige grundlegende Unterscheidungen:

  1. Fahrzeuge: Diese Tiny Houses sind fest beispielsweise auf einem Anhänger installiert und erfordern eine Zulassung als Wohnwagen.
  2. Ladung: Wenn Ihr Haus als Ladung betrachtet wird, muss es ohne den Einsatz von Werkzeugen von Sattelaufliegern, Wechselfahrgestellen oder Tiefladern entfernt werden können. Dies trifft oft auf Minihäuser zu, die leicht transportierbar sind.
  3. Gebäude: Sobald Sie Ihr Tiny House auf einem Grundstück bewohnen, unabhängig davon, ob es auf Rädern steht oder auf einem festen Fundament platziert ist, unterliegt es den Bestimmungen der Landesbauordnung und wird als Gebäude der Gebäudeklasse 1 betrachtet. Dies bedeutet, dass Sie unter jeweils in der Landesbauordnung genau geregelten Umständen eine Baugenehmigung für Ihr Tiny House benötigen könnten. Diese Regelung gilt auch bei Umzügen auf neue Grundstücke, auf denen Sie Ihr Tiny Haus aufstellen möchten.

Ist ein Tiny House genehmigungspflichtig?

Der Standort für Ihr Tiny House und ob eine Baugenehmigung verpflichtend ist, hängt nicht nur von der Art des Hauses und seiner Verwendung ab, sondern auch von einer Vielzahl von Vorschriften, die in der jeweils geltenden Landesbauordnung verankert sind. Diese Vorschriften können beispielsweise die Aufstellung in Wäldern oder auf Privatgrundstücken einschränken oder verbieten.

Als Wohnwagen

Auf Rädern gebaut und als Wohnwagen zugelassen, lässt sich ein Tiny House ohne Baugenehmigung realisieren und kann an verschiedenen Orten platziert werden. Sie können es auf einem Campingplatz aufstellen oder auf einem geeigneten Stellplatz. Beachten Sie, dass das langfristige Parken eines solchen mobilen Tiny Houses auf dem eigenen Grundstück verboten sein kann.

Als Ferien- oder Wochenendhaus

Wenn Sie Ihr Tiny Haus hin und wieder als Ferienunterkunft nutzen möchten, besteht sogar die Möglichkeit, es in einem speziellen Ferienpark aufzubauen. Es ist ebenfalls erlaubt, ein entsprechend verwendetes Tiny House auf einem Grundstück in einem "Sondergebiet, das der Erholung dient", zu platzieren. Diese speziellen Siedlungsgebiete sind eigens für die Errichtung von Wochenend- oder Ferienhäusern vorgesehen und bieten oft den Reiz, von viel Grün umgeben zu sein.

In solchen ausgewiesenen Sondergebieten gelten häufig weniger strenge Bebauungspläne und Gestaltungsvorschriften. Hier ist der Bau eines Tiny Houses oft ohne Baugenehmigung und ohne Bauantrag möglich, solange die Grundfläche 50 Quadratmeter nicht überschreitet und das Grundstück erschlossen ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das dauerhafte Wohnen, einschließlich der Registrierung eines Erstwohnsitzes, in Tiny Houses dieser Art normalerweise nicht gestattet ist – außer die Kommune hat in ihrem Bebauungsplan ausdrücklich eine Wohnnutzung erlaubt. In diesem Fall muss das Tiny House jedoch den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Ausnahme: Sie bewohnen Ihr Tiny House jährlich höchstens vier Monate lang.

Tiny House Baugenehmigung nach Bebauungsplan

Als dauerhafte Wohnung

Ganz anders sieht es aus, wenn Sie einen Wohncontainer oder ein Tiny House zum dauerhaften Wohnen errichten möchten. Dann greifen die Regelungen für herkömmliche Wohnhäuser der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Bevor Sie mit Ihrem Bauprojekt beginnen, sollten Sie eine Bauvoranfrage bei Ihrer örtlichen Gemeinde einreichen. Tatsächlich können je nach Bundesland auch auf dem eigenen Baugrund spezifische Unterschiede und Vorgaben gelten, die Aspekte wie die Dachform und den Haustyp in einer Siedlung betreffen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Bauprojekt behandelt werden kann:

a) Verfahrensfreier Bau: In einigen Fällen kann der Bau eines Tiny Houses verfahrensfrei sein. Das bedeutet, dass Sie keinen förmlichen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren bewältigen müssen. Dies ist beispielsweise in Berlin der Fall, wenn das Bauvorhaben eine Grundfläche von maximal 10 qm und nur ein Geschoss hat (siehe Bauordnung für Berlin BauO Bln § 61 (1) 1 a). Baufamilien sind aber trotzdem dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entspricht, und alle erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzureichen. Dazu gehören beispielsweise Nachweise zur Standsicherheit und zum Wärmeschutz.

b) Genehmigungsfreier Bau: In einigen Fällen wird der Bau eines Tiny Houses als genehmigungsfrei betrachtet. Im Amtsdeutsch heißt dies Bauanzeige-, Kenntnisgabe- oder Mitteilungsverfahren. Die notwendigen Dokumente für diese Verfahren können von Bundesland zu Bundesland variieren. Der Pluspunkt ist, dass die Baugenehmigung automatisch innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach Übermittlung der Bauvorlagen als abgenickt gewertet wird, es sei denn, die Baubehörde teilt etwas gegenteiliges mit.

c) Vereinfachte Baugenehmigung: Wenn ein Tiny House nicht ohne Baugenehmigung oder verfahrensfrei aufgestellt werden darf, besteht die Möglichkeit, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Fall ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Baugenehmigung zuständig. Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Welche Bauunterlagen genau erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen der Landesverordnung ab. Der Bauantrag muss von einer Person unterzeichnet werden, die den Entwurf des Tiny House erstellt hat und gleichzeitig bauvorlageberechtigt ist. Dies kann beispielsweise ein Architekt, eine Bauingenieurin oder in einigen Bundesländern beispielsweise auch eine Bautechnik-Fachkraft sein.

Die genauen Regelungen können je nach Bundesland abweichen, daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die örtlichen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ausnahme: Dauerhaftes Wohnen auf dem Campingplatz

Wenn Sie auf Dauer in Ihrem Tiny House auf einem Campingplatz leben möchten, der die Wohnnutzung in seinem Bebauungsplan vorsieht, gibt es gute Nachrichten: Sie brauchen weder eine spezielle Stellplatz- noch eine Baugenehmigung sofern Ihr Tiny House weder eine Grundfläche von 50 Quadratmetern noch eine Höhe von 3,50 m überschreitet. Einige Campingplatzbetreiber gestatten sogar bis zu 4 m hohe Tiny Houses.

Vorgaben zum Tiny House als dauerhaftem Wohnsitz

Wenn Sie planen, dauerhaft in einem Tiny House zu leben, sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Sowohl Ihr Grundstück als auch das Tiny House selbst müssen bestimmten Kriterien genügen:

Grundstückszulassung und Erschließung: Ihr Grundstück muss für den Bau eines Wohnhauses zugelassen sein und über die notwendige Infrastruktur verfügen, also an Straßen- und Verkehrsnetz angebunden sein sowie über Ver- und Entsorgungsanschlüsse verfügen.

Merkmale des Tiny Houses: Wenn Ihr Tiny House nicht als Wohnwagen angemeldet wird, müssen einige wesentliche Merkmale für eine Baugenehmigung als Wohnhaus erfüllt sein:

  • Die Höhe der Decken in Aufenthaltsräumen muss laut einem Großteil der Bauordnungen der Länder mindestens 240 cm betragen.
  • Ein Badezimmer und eine Küche sind obligatorisch und müssen Fenster oder eine angemessene Lüftung aufweisen.
  • Bei Tiny Houses aus Holz ist in einigen Bundesländern ein Blitzableiter Pflicht.
  • Bei Dauerwohnsitzen müssen Eingänge, Fenster, Treppen und Fluchtwege den Vorgaben der Landesbauordnung Genüge tun.

Persönliche Voraussetzung für ein dauerhaftes Leben im Tiny House ist jedoch Ihr Anspruch, sich auf weniger Raum zu reduzieren und mit begrenztem Platz auszukommen. Beachten Sie, dass Tiny Houses für Familien mit Kindern nur begrenzt praktikabel sind. Nichtsdestominder empfiehlt es sich durchaus, ein Tiny House auf Rädern ohne Baugenehmigung zu wählen, wenn Sie im Urlaub beim Camping überall zuhause sein wollen oder sich ein persönliches Feriendomizil wünschen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bestimmungen in Ihrem Bundesland zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Tiny House allen rechtlichen Vorgaben entspricht.

Wohncontainer Baugenehmigung

Wenn Sie planen, Ihren Wohnsitz in ein Containerhaus zu verlagern, müssen Sie beachten, dass Containerhäuser genehmigungspflichtig sind, insbesondere wenn sie als fester Wohnsitz auf einer Bodenplatte errichtet werden.

Sind Wohncontainer fliegende Bauten?

Ein Containerhaus, einzelner Büro- oder Wohncontainer kann zwar theoretisch mehrmals auf- und abgebaut werden, wird aber, anders als beispielsweise ein dezidierter Service-Container, der maximal 6 Monate an einem Ort steht, nicht als sogenannter fliegender Bau angesehen. Daher setzen Containerhäuser immer eine Baugenehmigung voraus und müssen die gleichen Verfahren wie beim Bau eines herkömmlichen Hauses durchlaufen.

Containerhaus Baugenehmigung: Hinweis

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einhaltung der aktuellen Wärmeschutzverordnung verbindlich ist. Ein Vorteil von Wohncontainern ist, dass sie sich in der Regel entsprechend ausstatten lassen. Falls Ihr Bauantrag aufgrund des Außenbilds verneint wird, lässt sich ein Containerhaus leicht in die "ortsübliche Bebauung" integrieren, indem schnell aufzubauende Außenverkleidungen angebracht werden.

Dieses Verfahren mag zwar einige zusätzliche Schritte erfordern, ermöglicht Ihnen jedoch letztendlich, in einem Containerhaus zu wohnen, das Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht.

Regeln zum Leben im Containerhaus

Wenn Sie vorhaben, in einem Containerhaus dauerhaft zu wohnen, ist neben der Baugenehmigung eine Vielzahl weiterer Dokumente erforderlich. Sie müssen sämtliche Vorschriften im Bereich Energieeffizienz, Statik und Brandschutz einhalten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Standsicherheit des kleinen Gebäudes sicherzustellen und zu belegen, dass es ausreichend gegen Wind und Witterung geschützt ist. Die Wahrung von Abstandsflächen und Grenzabständen zu Nachbargrundstücken ist genauso wichtig wie beim Bau herkömmlicher Häuser.

Sind alle gesetzlich geforderten Anschlüsse an die öffentliche Versorgung vorhanden und erfüllen Sie ansonsten auch alle üblichen Hausbau-Vorgaben, steht einer dauerhaften Nutzung nichts im Wege. Dies ermöglicht Ihnen, Ihr Containerhaus als festen Wohnsitz zu wählen und die Vorteile eines minimalistischen Lebensstils in Ihrem eigenen individuell gestalteten Raum zu genießen.

Baugenehmigung Tiny House: Häufige Fragen

Für welche Hausart interessieren Sie sich?
Kostenlose Hausangebote anfordern
Kostenlos & unverbindlich
Massivhaus.de 4,5 / 5 von 58907 Kunden

Finden Sie jetzt Ihr Traum-Massivhaus

Kostenlose Kataloge anfordern