Wie finden Sie das richtige Baugrundstück?
Wenn die Entscheidung getroffen ist, ein Haus zu bauen, dann braucht es noch das passende Grundstück. Doch Grundstück ist nicht gleich Grundstück, so dass es hier einige Fallstricke gibt, auf die zu achten ist. Die wichtigsten wollen wir im Folgenden kurz vorstellen:
Wo kann man sich informieren?
Zunächst muss sich der künftige Eigenheimbesitzer darüber klar werden, wo er bauen will. Bei einer tiefen Verwurzelung in der Heimat, wird auch nur diese als Standort in Frage kommen. Wenn die grundlegende Frage des „Wo“ geklärt ist, können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden, um ein Baugrundstück zu finden:
- Anzeigen in der Zeitung
- Angebote im Internet
- Nachfragen bei Gemeinden, Anwohnern und Bauunternehmen
- Nachfragen bei Kirchen für Erbpachtgrundstücke
Doch auch wenn hier schon ein passendes Grundstück entdeckt wurde, sollten weitere Gefahren berücksichtigt werden, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind:
Bauland vs. Bauerwartungsland
Wer sich für den Kauf eines Grundstücks entscheidet, sollte abklären, ob es sich tatsächlich um Bauland handelt. Denn nur auf diesem darf auch gebaut werden. Bauerwartungsland dagegen ist etwas anderes, hier steht die Entscheidung, ob das Grundstück bebaut wird, noch aus. Und diese kann einige Jahre auf sich warten lassen. Aber selbst wenn es sich um ausgewiesenes Bauland handelt, sollte der Bebauungsplan eingesehen werden.
Bebauungsplan
Dieser entscheidet nämlich darüber, was und wie gebaut werden darf. Wer sich beispielsweise für einen Bungalow interessiert, muss prüfen, ob diese einstöckige Bauart auf dem in Betracht kommenden Grundstück laut Bebauungsplan überhaupt erlaubt ist.
Belastungen auf dem Grundstück
Viele Grundstücke sind mit Belastungen versehen. Das können zum Beispiel Wegerechte sein, die in der Vergangenheit schon häufig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten geführt haben. Aber auch Überleitungsrechte für Energieversorger und Co. kommen als Belastungen in Frage. Im Grundbuch in Abteilung II können entsprechende Belastungen eingesehen werden. (Was steht noch im Grundbuch?)
Neben diesen Belastungen können genauso Baulasten auftreten, etwa durch eine fehlerhafte Bebauung in der Vergangenheit. Diese Baulasten lassen sich im Baulastverzeichnis beim Bauamt einsehen.
Erschließung des Grundstücks
Entscheidendes Merkmal beim Kauf ist auch die Erschließung des Grundstücks. Sind öffentliche Wege, wie Zufahrten, Straßen und Co. bereits gebaut? Liegen die Versorgungsleitungen für Gas und Strom bereits in der Straße? Ein Baugrundstück sollte bereits voll erschlossen sein (Was bedeutet voll erschlossen und was teilerschlossen?), so dass lediglich die Kosten für die Hausanschlüsse noch zu tragen sind.
Aber dennoch sollte man sich auch beim vermeintlich voll erschlossenen Grundstück nicht zu sicher fühlen. Denn oftmals werden Erschließungskosten erst Jahre später von den Gemeinden berechnet und dann haftet der aktuelle Eigentümer eines Grundstücks. Ratsam ist es deshalb, wenn vor der Kaufentscheidung bei der Gemeinde nachgefragt wird, ob die Erschließungskosten bereits bezahlt sind und welche weiteren Maßnahmen, wie Radwege und Co., für die nähere Zukunft geplant sind.
Kein Grundstückskauf ohne Bürokratie
In Deutschland ist die Bürokratie vorherrschend und so ist es natürlich auch beim Grundstückskauf. Grundstücke dürfen demzufolge nicht gekauft werden, ohne dass ein Notar den Vertrag beurkundet. Die Aufgabe des Notars besteht darin, beide Parteien neutral zu beraten. Ziel ist es, die wirtschaftlich schwächere Partei bzw. den unerfahreneren Vertragspartner zu schützen. Das heißt aber nicht, dass der Notar prüft, ob der Kaufpreis marktüblich ist.
Der Notar setzt den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer des Grundstücks auf. Er muss diesen Vertrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Unterzeichnung an den Käufer schicken, was vielen nicht bewusst ist. Dieser benötigt den vorab versandten Vertrag für die Finanzierungsverhandlungen mit der Bank. Für die Beratung des Notars fallen pauschal 1,5 % des Kaufpreises eines Grundstücks an. Dieses Honorar für den Notar fällt unabhängig davon an, ob man sich fünf Minuten oder vier Stunden von ihm beraten lässt, so dass Käufer keine vorschnelle Entscheidung treffen, sondern eine intensive Beratung in Anspruch nehmen sollten.