Effizienzhaus 55 – Vorteile auf einen Blick
Effizienzhaus 55: Das KfW-geförderte Gebäude
Energiesparendes Bauen ist keine Wahloption, die für Baufamilien potenziell zur Debatte steht, sondern ihre erklärte Pflicht. Seit dem Jahr 2002, als die Energie-Einspar-Verordnung vom Gesetzgeber erlassen wurde, gelten Vorgaben, die genau definieren, welche Energiebilanzen neu errichtete Immobilien aufweisen müssen. Diese EnEV wurde seit ihrer ersten Veröffentlichung immer wieder überarbeitet und an die neuen Gegebenheiten angepasst und 2020 durch das noch strengere Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Doch was hat all dies mit dem Effizienzhaus 55 zu tun? Vieles, denn das Effizienzhaus 55 ist ein
- von der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Zuge der Förderprogramme erneuerbarer Energien entwickelter Energiehausstandard
- unter dessen Einhaltung eine KfW Förderung leider nicht mehr möglich ist (Förderung nur noch für KfW-40 Effizienzhaus)
Vorgaben zur Effizienzklasse 55
Um die KfW Definitionen zum Effizienzhaus 55 verstehen zu können, ist es vorab wichtig zu erschließen, welche generellen Vorgaben bezüglich der Hausenergiebilanz vom Gesetzgeber im Rahmen der Energie-Einspar-Verordnung gegeben wurden. Demnach dürfen Immobilien
- einen Jahresprimärenergiebedarf von 70 kWh pro m² nicht übersteigen und
- beim Transemissionswärmeverlust den vorgegebenen Rahmen nicht sprengen.
Werden in beiden Punkten die Energie-Einspar-Verordnung und ihre Vorgaben eingehalten, so erreicht ein Gebäude den Standard des Niedrigenergiehauses. Verwirklicht werden kann dies auf den bekannten Pfaden der
- luftdichten Isolierung mit kontrollierter Lüftung,
- ökologischen Stromerzeugung sowie
- regenerativen Heizenergiegewinnung und Warmwasseraufbereitung.
Effizienhaus 55 gemessen an der Energie-Einspar-Verordnung
Auch wen man meinen könnte, der Gesetzgeber definiert bereits rigorose energetische Rahmenbedingungen für Häuslebauer, so geht es dennoch eine Spur schärfer – nämlich wenn man sich eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sichern möchte. Denn dann werden solche Begriffe wie KfW Effizienzhaus 55 relevant. Und dies bedeutet, dass die entsprechende Immobilie
- pro Wohnflächenquadratmeter nur 55 % der Energie, die laut EnEV genehmigt ist, verbrauchen darf,
- einen Primärenergiebedarf von maximal 40 kWh pro m² aufzuweisen hat und
- auch in den Transemissionswärmeverlusten die EnEV Vorgaben um 45 % unterschreiten muss.
Frühere Effizienzhaus 55 Förderung bis Januar 2022:
Konzipiert man eine Immobilie als Effizienzhaus 55, so durfte man sich bis Anfang des Jahres 2022 über interessante Belohnungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Form von zinsgünstigen Darlehen und rückzahlungsfreien Zuschüssen freuen:
Zielgruppe: Hausbauer oder –käufer, egal ob Selbstnutzung oder Vermietung angestrebt ist.
Fördergegenstand: Kauf oder Bau eines Effizienzhauses 55
Wohneinheitenerweiterung nach Effizienzhaus 55 Vorgaben
Wohnraumschaffung durch Umbau gemäß Effizienzhaus 55 Standards
Darlehen: Kredit über 100 % der förderfähigen Kosten
bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
besonders günstige Kreditzinsen
bis zu 30 Jahre Darlehenslaufzeit
10 Jahre Zinsbindung
bis zu 5 tilgungsfreie Jahre
Subvention: Tilgungszuschuss bis zu 10 % der Darlehenssumme
Darüber hinaus war auch die Subvention für Eigenfinanzierer über das Programm 430 mit bis zu 15.000 Euro rückzahlungsfreiem Zuschuss möglich. Heutzutage gilt das Effizienzhaus 55 als Norm und damit nicht mehr als förderfähig.