Kniestock Drempelhöhe – Was ist das?
Im Hausbau gibt es zahlreiche Fachbegriffe, die sich dem Laien nicht sofort von selbst erklären. Dazu gehört auch der Begriff Kniestock, der im Zusammenhang mit dem Dachausbau sehr häufig fällt. Er ist ebenfalls als Drempel bekannt. Es handelt sich dabei um die Mauer auf der Längsseite der Decke, auf die schlussendlich der Dachstuhl aufgelegt wird. Die Verankerung des Dachstuhls findet dabei meist mit Fußpfetten oder Auflagerbalken statt.
In der Regel wird die oberste Reihe beim Kniestock mit einem Ringanker ausgebildet. Würde man auf den Kniestock verzichten, so träfe die Dachschräge direkt auf die Decke des jeweiligen Obergeschosses. Damit würde die darunter befindliche Wohnfläche deutlich verringert werden. Insbesondere, wenn früher oder später geplant ist, den Dachstuhl zur Wohnfläche auszubauen, sollte bereits beim Bau des Massivhauses an den Kniestock gedacht werden.
Um eine möglichst optimale Wohnfläche zu erhalten, sollte der Kniestock etwa 40 bis 80 Zentimeter hoch ausfallen und die Dachneigung bei 45 Grad liegen. Denn erst, wenn die lichte Höhe mindestens zwei Meter beträgt, wird die Wohnfläche voll berechnet. Sinkt sie auf weniger als einen halben Meter, kann die Fläche nicht als Wohnfläche angerechnet werden. Die genaue Höhe des Kniestocks ist übrigens im Bebauungsplan oft vorgeschrieben.
Dachstuhl ausbauen – Ist das ohne Kniestock möglich?
Wer den Dachstuhl lange nach dem Bau des Hauses ausbauen will, aber keinen Kniestock verwendet hat, für den ist guter Rat teuer? Nein, denn auch wenn die Dachschräge direkt auf die Obergeschossdecke auftrifft oder ein Kniestock von weniger als 40 Zentimeter vorhanden ist, kann man Abhilfe schaffen.
So besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Wand zur Dachseite hin einzuziehen. Mit dieser entsteht eine senkrechte Stellwand, die sehr praktisch zu nutzen ist. Durch eine ausgefeilte Planung kann die Stellwand sogar zusätzlichen Stauraum bieten, der wiederum beispielsweise über eine Seitentür erreicht werden kann.
Kniestock und Dachwohnfenster
Ebenfalls können Dachwohnfenster eingebaut werden – und zwar nicht nur bei einer durchgehenden Dachschräge, sondern auch im Kniestock. Dabei kommen meist Dachwohnfenster mit senkrechten Untenelementen zum Einsatz. Der Vorteil dieser Dachfenster liegt im zusätzlichen Lichtgewinn im Dachwohnraum. Denn anders als Senkrecht-Fenster sind Dachwohnfenster größer und lassen mehr Licht in den Raum einfallen. Außerdem lassen sie sich problemlos öffnen, so dass auch die Belüftung des Dachstuhls kein Problem mehr darstellt.
Gauben
Wurde kein bzw. nur ein sehr niedriger Kniestock eingesetzt, kann man zudem Gauben einbauen. Diese dienen zunächst einmal der grundlegenden Vergrößerung der Wohnfläche. Sie eignen sich überdies auch für recht kleine Räume.
Allerdings ist bei einem geplanten Gauben-Einbau zu beachten, dass dieser genehmigungspflichtig ist. Wird der Anbau jedoch durchgeführt, ergibt sich durch diesen die volle Stehhöhe und man kann zusätzlichen Wohnraum unterm Dach erzielen.
Kniestock nachträglich erhöhen
Wer einen zu niedrigen oder gar keinen Kniestock hat, das Dach aber dennoch ausbauen will, kann den Kniestock auch nachträglich erhöhen. Allerdings müssen dabei die Kosten und der Aufwand berücksichtigt werden. In der Regel wird bei der nachträglichen Erhöhung des Kniestocks das gesamte Dach abgetragen und muss anschließend wieder neu aufgesetzt werden. Günstiger kann es da sein, das alte Dach mit Hilfe einer Hydraulikanlage anzuheben. Danach kann der Kniestock hochgezogen und das Dach wieder auf diesen aufgesetzt werden. Ratsam ist es, vor Beginn der Bauarbeiten zu überprüfen, ob im Zuge dieser auch eine neue Dacheindeckung oder Dämmung sinnvoll ist.
Grundsätzlich muss auch die Erhöhung des Kniestocks genehmigt werden, denn es handelt sich hierbei um eine weitreichende bauliche Veränderung. Ob die Genehmigung erteilt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählt der Bebauungsplan bzw. die vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft, sollte ein solcher Plan nicht vorliegen.
Für die Erhöhung des Kniestocks müssen nach erfolgter Genehmigung folgende Schritte durchgeführt werden:
- Abdecken des alten Dachs
- Entfernung/hydraulische Anhebung des alten Dachstuhls
- Aufmauern des Kniestocks – ggf. Dämmen des Kniestocks
- Erneuerung bzw. Wiederaufsetzen des Dachstuhls
- Abdichtung, Dämmung des Dachs und Dachstuhls
- Neueindeckung des Dachs
- Verputzen und Streichen der Außenwände
- Verlegung von Heizungsrohren und elektrischen Leitungen
- Innendämmung und –verkleidung
- Innenausbau