Bungalow aufstocken – darauf ist zu achten
Der Bungalow als beliebte Form des Hausbaus ist vor allem durch seine Eingeschossigkeit gekennzeichnet. Wird Jahre nach dem Bau mehr Wohnraum benötigt, kann der Bungalow aber auch aufgestockt werden.
Darf ein Bungalow aufgestockt werden?
An erster Stelle sollte ein Blick auf den Bebauungsplan geworfen werden. Hier ist festgelegt, ob mehrgeschossige Häuser überhaupt erlaubt sind. Ist das grundsätzlich möglich, muss geprüft werden, ob die GFZ-Zahl nicht überschritten wird. Dabei hilft folgende Formel:
Summe der Brutto-Geschossflächen in qm > Grundstücksgröße * GFZ-Zahl
Beispiel:
- Geschoss 100 qm Wohnfläche
- Geschoss 100 qm Wohnfläche
GFZ-Zahl = 0,6
Grundstücksgröße = 600 qm
600 qm*0,6 = 360 qm
100 qm + 100 qm = 200 qm > 360 qm
Zu berücksichtigen ist außerdem die GRZ-Zahl, die Grundflächenzahl. Sie definiert die überbaubare Fläche eines Grundstücks und kann die GFZ-Zahl beeinflussen. Hier lohnen sich also vor der Planung die Rücksprache mit den Behörden und das Einholen evtl. Ausnahmegenehmigungen.
Aufstockung beim Bungalow – mit welcher Bauweise?
Die Aufstockung beim Bungalow kann grundsätzlich in verschiedenen Varianten erfolgen:
- Ständerbauweise
- Holztafelbauweise
- Aufmauern
Bei der Ständerbauweise werden vorwiegend die Materialien Holz oder Stahl verwendet. Beide sind insgesamt recht leicht, so dass keine statischen Probleme beim Aufstocken des Bungalows entstehen sollten. Dadurch werden auch Kosten eingespart, denn der Einbau von Verstärkungen mit Stahlträgern oder gar eine neue Gründung sind nicht erforderlich. Werden die Innenwände in Trockenbauweise hergestellt, sind im Erdgeschoss des Bungalows oft nicht einmal Stützpfeiler nötig. Zudem lässt sich die Ständerbauweise recht schnell realisieren, so dass der Bungalow schnell wieder wetterfest ist.
Bei der Holztafelbauweise werden dagegen vorgefertigte Elemente für das Aufstocken des Bungalows eingesetzt. Die Aufbauzeit kann sich in diesem Fall noch weiter, nämlich auf ein bis zwei Tage, verkürzen. Die Fertigwände sind von Haus aus mit einer Installationsebene versehen. Die nach innen gerichtete Seite ist mit Gipskartonplatten beplankt.
Bleibt noch die Aufmauerung des Bungalows. Sie kommt vor allem für ursprünglich ebenfalls aufgemauerte Häuser infrage. Dabei ist es wichtig, dass die Aufmauerung mit dem gleichen Steintyp erfolgt, der auch beim ursprünglichen Hausbau verwendet wurde. Wer dies nicht beherzigt, läuft Gefahr, dass sich hässliche Risse in der Fassade bilden, weil unterschiedliche Steine auch unterschiedliches Ausdehnungsverhalten an den Tag legen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn sich aus energetischen Gesichtspunkten ein dickerer Mauerstein eher empfehlen würde. Im Nachhinein den gesamten Baukörper des Bungalows mit einem Wärmedämmverbundsystem zu versehen, ist sinnvoller. Zwar muss das Haus neu verputzt werden, aber das ist ohnehin nötig, um die unterschiedliche Optik zwischen „alt“ und „neu“ zu kaschieren.
Tipp der Redaktion
Bei der Aufmauerung des Bungalows besteht sogar die Möglichkeit, das bisherige Dach weiter zu verwenden. Diese Variante ist vor allem empfehlenswert, wenn das Dach noch in einem sehr guten Zustand ist. Dafür wird die vorhandene Dachhaube vom Baukörper getrennt, mit einem Kran nach oben gezogen und die vorhandenen Wände werden aufgemauert. Anschließend kann das Dach wieder an den Baukörper angeschlossen werden.
Beim Aufstocken des Bungalows ist es sogar möglich, auf Deckendurchbrüche zu verzichten, indem die neue Treppe ins Obergeschoss vor der Haustür angebracht wird. So kann die Wohnung während der Bauzeit weiter bewohnt werden.