Baufinanzierung absichern – So gehts!
Bevor es an das Aussuchen der Fliesen, Böden oder gar Möbel für die eigenen vier Wände gehen kann, stehen in erster Linie schwerwiegende finanzielle Entscheidungen für die bevorstehende Bauunternehmung an. Damit sich die geplante Finanzierung nicht als Bumerang erweist und im Krankheitsfall oder bei unerwarteter Arbeitslosigkeit keine Löcher in die eigene Kasse reißt, ist es sinnvoll, über die Möglichkeiten der Absicherung nachzudenken.
Dabei gibt es durchaus unterschiedliche Modelle, die einen eventuellen finanziellen Ruin verhindern sollen. Als schlechter Weg erweist sich derzeit die übliche Lebensversicherung. Die bietet einerseits Schutz bei einem plötzlichen Todesfall, andererseits handelt es sich hier aber auch um eine Sparleistung. Problematisch sind jedoch die vergleichsweise kleinen Renditen, die das angesparte Kapital letztlich wirklich erbringt.
Daraus ergibt sich die Gefahr, dass die ursprünglich bei Vertragsablauf erwartete Summe unter Umständen nicht ausreicht, eine Baufinanzierung zu tilgen, die damit gedeckt werden sollte. Die möglichen Folgen: Die verbliebene Restschuld fällt größer aus, als im Vorhinein kalkuliert wurde, eine rechtzeitige Tilgung kann unter Umständen nur durch die Aufnahme weiterer Kredite gelingen. Statt einer finanziellen Entlastung schlägt dann eine neuerliche finanzielle Belastung zu Buche. Die wichtigsten alternativen Modelle für die Finanzierungssicherung sind daher nach wie vor Risikolebensversicherungen oder Restschuldversicherungen. Beide dienen demselben Zweck, tun dies aber auf ganz unterschiedliche Weise.
Risikolebensversicherung
- Flexible Beiträge
Eine Risikolebensversicherung kann eine Alternative sein, allerdings gibt es auch in diesem Fall einige Aspekte zu beachten. Für eine solche Form der Absicherung sprechen günstigere und flexiblere Beiträge. Das hängt beispielsweise damit zusammen, dass eben kein Sparertrag erzielt werden soll, außerdem richtet sich der Beitrag vornehmlich nach der Wahrscheinlichkeit des Todes des Versicherten vor dem Ablauf des Vertrags. Dadurch können vor allem jüngere Menschen, die zusätzliche Sicherheit für ihre Bauunternehmungen in Anspruch nehmen wollen, durchaus günstigere Beitragskonditionen erhalten. Das gilt übrigens auch für Nichtraucher und Versicherte mit einer grundsätzlich guten körperlichen Gesundheit, da sie von Seiten der Versicherung als geringeres Risiko erachtet werden.
Weil die Versicherungsgesellschaften gewissermaßen zum Eigenschutz eine deutlich höhere Zahl von Todesfällen einkalkulieren, als tatsächlich auftreten, erwirtschaften sie Überschüsse, die in der einen oder anderen Form auch den Versicherungsnehmern wieder zu Gute kommen können. Möglich ist beispielsweise eine Umlegung der Überschüsse auf die Beiträge, die in der Folge sinken. Denkbar ist aber ebenfalls, die Mehreinnahmen auf die Versicherungssumme anzurechnen. In diesem Fall würden die Höhe der Beiträge gleich bleiben, wohingegen die Versicherungsleistung je nach Umfang der erzielten Überschüsse variieren kann – die Auswirkung auf die Leistung im tatsächlichen Todesfall kann damit jedoch auch negativ ausfallen.
Eine Baufinanzierung muss abgesichert sein!
- Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt
Gerade für unverheiratete Paare, die zwar gemeinsam bauen, aber nicht unbedingt in den Stand der Ehe eingehen wollen, ist eine Risikolebensversicherung lohnenswert. Das hängt damit zusammen, dass der oder die Hinterbliebene im Todesfall keinerlei Ansprüche auf etwaige Rentenleistungen des oder der Verstorbenen hat.
Ebenfalls denkbar ist die Risikolebensversicherung für Hausfrauen oder –männer, die sonst nicht berufstätig sind. Der Hintergedanke ist hier, dass nicht allein der Ausfall des Haupteinkommens eine Familie in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann, sondern in gleicher Weise auch der Wegfall der im Haushalt und bei der Kindererziehung geleisteten Arbeit. Die Hilfe, die ein berufstätiger Alleinerziehender in Anspruch nehmen müsste, verursacht schließlich Kosten. Da diese unter Umständen nicht durch gesetzliche Waisen- und Witwenrenten gedeckt werden können, kann eine Versicherung durchaus Sinn machen.
- Kalkulationsgrundlage Gesundheit
Wer sich für den Abschluss einer Risikolebensversicherung entscheidet, wird davon auszugehen haben, dass von Seiten der Versicherung Erkundigungen bezüglich seines Gesundheitszustandes eingeholt werden. Diese beschränken sich im Normalfall auf eine Befragung, sind aber mitunter abhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Bis zu einer Summe von etwa 250.000 Euro wird das Interview ausreichen. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme erhöht sich aber gleichfalls das Interesse der Versicherung, die im Zweifelsfall den Hausarzt des Versicherten zu Rate ziehen oder weitergehende Untersuchungen wie EKG oder Bluttests verlangen kann.
- Risikolebensversicherungen und Steuern
Die ausgezahlten Summen aus den abgeschlossenen Policen sind zwar von der Einkommenssteuer befreit, im Todesfall kann trotzdem Erbschaftssteuer fällig werden. Diese entfällt nur dann, wenn Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ein und dieselbe Person sind – da in der Regel jedoch der Partner als Empfänger der Versicherungssummen eingetragen ist, sind steuerliche Abzüge möglich.
Der Tipp: Insbesondere bei einer gegenseitigen Absicherung beider Partner macht es Sinn, zwei Verträge abzuschließen. Beispielsweise kann die Frau das Leben ihres Gatten versichern, sie bleibt aber gleichzeitig die Versicherungsnehmerin, zahlt die Beiträge und wird als Bezugsberechtigte eingesetzt. Der Mann kann in einer zweiten Versicherung umgekehrt verfahren. Auf die Art kann zugleich die nur einmalige Auszahlung der Versicherungsleistungen verhindert werden, wie sie etwa bei einer verbundenen Risikolebensversicherung vorgesehen ist, die für beide Partner gilt.
Zusammenfassend die wichtigsten zu beachtenden Punkte:
- Die Höhe der Versicherungssumme sollte vorher geklärt werden, sie liegt in der Regel beim Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoverdienstes. Das reicht meist für die Versorgung der Familie im Todesfall aus, bei bestehenden finanziellen Belastungen – wie etwa einer Baufinanzierung – ist es jedoch sinnvoll, über eine Erhöhung nachzudenken.
- Die Vertragsdauer ist im Grunde abhängig von der individuellen Lebenssituation, insbesondere Kinder sind ein wichtiger Faktor. Um eine ausreichend lange Versorgung vor allem kleinerer Kinder zu gewährleisten, ist daher eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren, von der Geburt des jüngsten Kindes an, einzuplanen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Laufzeiten eventueller Kredite. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, die Laufzeit nach der Dauer der endgültigen Tilgung zu bemessen.
- Auch wenn die Versuchung manchmal naheliegen mag, gerade in Sachen Gesundheitszustand das eine oder andere körperliche Leiden aus Angst vor zu hohen Beitragssätzen zu verschweigen, muss davon dringend abgeraten werden. Werden Risikofaktoren wie das Rauchen, eventuelle Vorerkrankungen oder dergleichen bei der obligatorischen Gesundheitsprüfung nicht angegeben, kann die Versicherung im Zweifelsfall ihre Leistungen zurückbehalten. Das gilt übrigens in gleicher Weise für Extremsportler oder riskante Hobbies im Allgemeinen.
Restschuldversicherung
- Variierende Preise
Sogenannte Restschuld- oder Restkreditversicherungen werden nicht mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, sondern werden in erster Linie von den Banken angeboten, bei denen auch die Baufinanzierung angestrebt wird. Eine solche Police ist zwar an den aufgenommenen Kredit gebunden, tatsächlich werden jedoch zwei eigenständige Verträge gemacht. Die Preise einer solchen Versicherung sind bisweilen stark unterschiedlich, darüber hinaus werden unterschiedliche Zahlungsmodelle angeboten.
Der sicherlich einfachste, wenngleich teuerste Fall ist die Zahlung einer einmaligen Prämie, die meist schon direkt bei Vertragsabschluss für den Kredit fällig wird. Der Beitrag ist so für die gesamte Laufzeit abgegolten. Andere Möglichkeiten sind annuitätisch und linear fallende Beitragssummen. Ersteres bedeutet ein Senken der Versicherungssumme entsprechend der Restschuld des Darlehens, was eine Abhängigkeit sowohl von der Tilgung als auch vom Zinssatz bedeutet. Die zweite Variante sieht hingegen eine jährliche Senkung um den gleichen Betrag vor.
- Variierende Leistungen
Restschuldversicherungen sollen gewährleisten, dass die Tilgung eines Darlehens sowohl im Todesfall, als auch bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit fortgeführt werden kann. Damit ist zunächst ein breiteres Spektrum von möglichen Schwierigkeiten abgedeckt, allerdings können die tatsächlich geleisteten Hilfen stark schwanken. So wird die offene Restschuld im Todesfall zwar mit der Versicherungssumme normalerweise mindestens zum Großteil gedeckt. Im Falle von Krankheiten oder dem Verlust der Erwerbstätigkeit beschränkt sich die Leistung oft jedoch nur auf die nächsten zwölf Monate – ein schwerwiegender Nachteil, falls die Tilgung über einen längeren Zeitraum läuft. Ebenfalls problematisch: Vertragsklauseln ermöglichen den Erhalt der Versicherungsleistungen oftmals erst drei Monate nach Vertragsabschluss. Bei Härtefällen, die vorher auftreten, kann sowohl die Finanzierung des Kredits als auch der Versicherung gefährdet werden.
Wichtige Punkte, die vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung zu denken sind, wären:
- Die Kosten, die gerade bei Einmalprämien sehr hoch sein können. Da die Kreditnehmer eine solche Versicherung jedoch nicht zwingend bei der Hausbank abschließen müssen, lohnt der Vergleich mit den Angeboten anderer Banken.
- Der große Vorteil gegenüber der Risikolebensversicherung ist die zusätzliche Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, selbst wenn die Leistungen in solchen Fällen zeitlichen Beschränkungen unterliegen. In diesem Fall gilt es ganz besonders auf die vertraglichen Bestimmungen zu achten, damit den Versicherungsnehmern kein Nachteil entsteht.
Sinnvoll ist die Absicherung der eigenen Baufinanzierung in jedem Fall, insbesondere in Anbetracht der Dauer eines solchen Darlehens. Ebenso sinnvoll ist es jedoch, die Vor- und Nachteile der beiden Modelle gegeneinander abzuwägen. Restschuldversicherungen lassen gerade in puncto individueller Gestaltungsmöglichkeiten kaum Spielräume zu, bieten dafür aber Schutz nicht nur im Todesfall und verzichten auf eine eventuell nachteilige Gesundheitsprüfung. Auf eine Kombination aus beiden Varianten, um ganz sicher zu gehen, sollte allerdings unbedingt verzichtet werden.